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Kantonalverbände 19.03.2025

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Anstellungsbedingungen für Chorleitende

Nach einem Überblick über das Arbeitsrecht wurde genauer auf den Arbeitsvertrag eingegangen: Hierzu wurden Unterschiede aber auch Gemeinsamkeiten zwischen privatrechtlichem (Vereins-Chöre) und öffentlich-rechtlichem Vertrag (zb. In Kirchgemeinden, Musikschulen) aufgezeigt.

 

Ein Arbeitsvertrag bringt immer Pflichten mit sich, seitens der Arbeitgebenden aber auch der Arbeitnehmenden. Dabei wurde rege diskutiert und empfohlen, ein Pflichtenheft zu erstellen, um abzuklären, was von der Chorleitung im Regelbetrieb verlangt wird und was als ausserordentlicher Aufwand zu entgelten ist. Ein wichtiger Diskussions-Punkt war auch die Organisation der Lohnzahlungen. Übereinstimmend wurde eine regelmässige Zahlung jeden Monat als die beste Lösung genannt: Der Aufwand für die/den Kassier:in wird kleiner und die Abwicklung der Ferien-Entschädigung und Sozialversicherungen ist einfacher. Nach 2 Stunden und vielen anregenden Diskussion schloss die gelungene Veranstaltung mit folgendem Satz: Recht ist die Kunst, mit Worten, die niemand versteht, etwas zu sagen, was jeder schon weiss.