AHV-Beiträge in Kultur- und Medienbranche
Die soziale Absicherung von Arbeitnehmenden mit kurzen Arbeitseinsätzen in vier Sektoren der Kultur- und Medienbranche wird ab 2026 verbessert. Ihr Lohn ist künftig AHV-pflichtig, auch wenn er nur gering ausfällt. AHV-Beitragszahlungen ermöglichen später Anspruch auf Alters- und Hinterlassenenleistungen. mehr >>









