Suisa-Meldung

Elektronische Meldung der aufgeführten Werke an die Suisa

Die Mitgliedchöre der Schweizerischen Chorvereinigung können die von ihnen aufgeführten Werke für die Meldung an die SUISA direkt online erfassen. Damit wird einerseits die Erfassung vereinfacht, andererseits wird die Anforderung der SUISA erfüllt.

Warum ist dies wichtig?

Unabhängig davon, ob ein Chor Mitglied der Schweizerischen Chorvereinigung (resp. der angeschlossenen Kantonalverbände) ist oder nicht, müssen alle aufgeführten Werke aus urheberrechtlichen Gründen bei der SUISA gemeldet und abgerechnet werden. SCV-Mitglieder profitieren dabei von vergünstigten Tarifen.

Was ist ab 2019 neu?

Die SCV benützt ab August 2019 das Erfassungsprogramm des Schweizerischen Blasmusikverbandes SBV (deshalb die Internet-Adresse https://db.windband.ch/de/users/sign_in). Für die Werkauswahl stehen alle in den letzten 10 Jahren von den Chören der SCV gemeldeten Werke zur Verfügung. Für die Kontrolle, ob ein Chor seine Werke eingereicht hat, sind neu die Kantonalverbände zuständig. Die Mitgliedchöre erhalten am Anfang des folgenden Jahres ein Erinnerungs-Mail von ihrem Kantonalverband. Mitgliedchören, welche die Übermittlung versäumen, können die Kantonalverbände 100 Franken verrechnen.

Was braucht es für die online-Eingabe der Lieder?

Für den Zugang auf die Seite für die Erfassung benötigt ein Chor seine bei der SCV gespeicherte E-Mail-Adresse sowie das persönliche Passwort.

Über den Link https://db.windband.ch/de/users/sign_in kommen Sie direkt auf die Login-Seite, wo Sie sich mit Ihren Daten einloggen können.

Gibt es dazu eine Bedienungsanleitung?

Die Anleitung kann durch Klicken auf "Anleitung zur elektronischen Meldung SUISA" heruntergeladen werden.

Wann müssen die Meldungen gemacht werden?

Der Eingabeschluss für die Listen ist jeweils der 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Aufführungen können aber auch laufend erfasst werden.

Wo sind Auskünfte erhältlich?

Für Fragen zur Suisa-Meldung stehen Ihnen Ihre Kantonalverbände zur Verfügung.